Gesundheitsrisiken ungewiss: keine Entwarnung für E-Zigaretten

Die E-Zigarette boomt. Doch die Gesundheitsrisiken sind bisher nicht eindeutig belegt. Die Bundesregierung stuft nikotinhaltige E-Zigaretten nun als Arzneimittel ein. Laut Einschätzung der Bundesregierung sind nikotinhaltige Flüssigkeiten für E-Zigaretten ein Arzneimittel und müssen zugelassen werden. Ohne die Zulassung ist ein Verkauf sowie der Handel der nikotinhaltigen Liquid verboten. Das Verbot gilt auch für den Internet-Handel.

„Die betreffenden Produkte können, da der Versender mit dem Versand gegen das Arzneimittelgesetz (...) verstößt, sichergestellt und eingezogen werden“, heißt es in der Antwort. Der bloße Konsum von E-Zigaretten ist jedoch nicht verboten, so die Bundesregierung.

Das kleine E-Zigaretten-Gerät stuft die Regierung als Medizinprodukt ein, sofern man damit Nikotin einatmet. Liquides gibt es sowohl mit und ohne Nikotin.

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